Anerkennung von ÖSD-Prüfungen
Die ÖSD-Prüfungen werden landesspezifisch zu
unterschiedlichen Zwecken anerkannt:
Anerkennung der ÖSD-Prüfungen in Österreich
- ÖSD Zertifikat A1 (ZA1) und höherwertige Prüfungen des ÖSD (A2–C2) als Nachweis von Deutschkenntnissen in Zusammenhang mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehörige laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz „Familienzusammenführung“
- Bei der Zulassung zum Studium an österreichischen Universitäten als Nachweis von Deutschkenntnissen (je nach Universität unterschiedlich, siehe unten: ÖSD Zertifikat B2, ÖSD Zertifikat C1 oder ÖSDZertifikat C2)
- Bei der Aufnahme an bestimmten berufsbildenden Institutionen (zum Beispiel Diplomatische Akademie, Caritas Ausbildungszentrum für Sozialberufe etc.)
Anerkennung der ÖSD-Prüfungen in Deutschland
- ÖSD Zertifikat A1 (ZA1) und höherwertige Prüfungen des ÖSD (A2–C2) als Sprachnachweis im Rahmen des Ehegattennachzugs (deutsches Zuwanderungsgesetz) zur Vorlage bei deutschen Auslandsvertretungen auf Weisung des Auswärtigen Amts
- ÖSD Zertifikat B1 (ZB1) als Nachweis der Deutschkenntnisse für die Einbürgerung in Deutschland
- Bei der Zulassung zum Studium an deutschen Universitäten als Nachweis von Deutschkenntnissen (je nach Universität unterschiedlich, siehe unten: ÖSD Zertifikat B2, ÖSD Zertifikat C1 oder ÖSDZertifikat C2)
Anerkennung der ÖSD-Prüfungen in der Schweiz
- Bei der Zulassung zum Studium an Schweizer Universitäten als Nachweis von Deutschkenntnissen (je nach Universität unterschiedlich: ÖSD Zertifikat B2, ÖSD Zertifikat C1 oder ÖSD Zertifikat C2)